Hausordnung
Seven Bocholt
Betreiber: PPK GmbH
Adresse: Im Königsesch 7, 46395 Bocholt
Mit Betreten der Veranstaltungsfläche erkennt jeder Gast diese Hausordnung sowie die jeweils gültigen Ticket- und Veranstaltungsbedingungen an.
1. Hausrecht
Das Hausrecht wird durch die PPK GmbH sowie das eingesetzte Sicherheits- und Servicepersonal ausgeübt. Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen ohne Angabe von Gründen den Zutritt zu verweigern oder diese der Veranstaltung bzw. der Location zu verweisen.
2. Einlass
Der Einlass erfolgt ausschließlich nach den Bestimmungen der jeweiligen Veranstaltung.
- Veranstaltungen finden je nach Event ab 16 oder ab 18 Jahren statt.
- Maßgeblich sind die Angaben auf dem Ticket bzw. in der Veranstaltungsbeschreibung.
- Als Alters- und Identitätsnachweis werden ausschließlich gültige Personalausweise oder Reisepässe akzeptiert.
- Fotos, Kopien oder digitale Abbildungen von Ausweisdokumenten werden nicht akzeptiert.
- Stark alkoholisierte oder anderweitig beeinträchtigte Personen erhalten keinen Zutritt.
3. Tickets
Tickets sind grundsätzlich nicht personalisiert.
Ein Anspruch auf Rückgabe oder Erstattung besteht nicht. Eine Rückerstattung erfolgt ausschließlich, wenn eine Veranstaltung durch den Veranstalter abgesagt wird. Weitergehende Ansprüche – insbesondere aufgrund höherer Gewalt oder aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen – sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
4. Dresscode
Für einzelne Veranstaltungen gelten besondere Dresscodes, die Bestandteil der jeweiligen Veranstaltung sind.
Beispiele:
- White-Partys: mindestens weißes Oberteil.
- Schattenwelt: schwarzes bzw. dem Event entsprechendes Techno-Outfit.
Unabhängig vom jeweiligen Event behält sich der Veranstalter vor, Gästen den Zutritt insbesondere bei folgender Kleidung zu verweigern:
- Jogginghosen oder unangemessene Freizeitkleidung,
- Kleidung mit beleidigenden, diskriminierenden, rassistischen oder extremistischen Inhalten,
- Kleidung mit politischen Botschaften oder Symbolen,
- Fußballtrikots oder vergleichbare Fanbekleidung,
- Kleidung, die den Charakter der Veranstaltung erheblich beeinträchtigt.
5. Verhalten
Jeder Gast hat sich so zu verhalten, dass andere Besucher weder gefährdet noch belästigt werden.
Untersagt sind insbesondere:
- Gewalt und Bedrohungen,
- sexuelle Belästigung,
- Diskriminierung jeder Art,
- aggressives Verhalten,
- Sachbeschädigungen,
- das Werfen von Gegenständen,
- das Mitbringen eigener Getränke oder Speisen,
- das Besteigen von Bühnen, Technik oder Absperrungen,
- das Blockieren von Flucht- und Rettungswegen.
Bei Verstößen erfolgt der sofortige Ausschluss von der Veranstaltung.
6. Waffen, Drogen und verbotene Gegenstände
Das Mitführen oder Benutzen folgender Gegenstände ist untersagt:
- Waffen jeder Art,
- Messer,
- Pfefferspray,
- Pyrotechnik,
- Betäubungsmittel oder andere illegale Drogen,
- sonstige gefährliche Gegenstände.
Bei Verdacht auf Straftaten behält sich der Veranstalter vor, die Polizei hinzuzuziehen.
7. Alkohol
Der Ausschank von alkoholischen Getränken erfolgt ausschließlich nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
Personen, die stark alkoholisiert erscheinen oder andere Gäste gefährden, können jederzeit vom weiteren Ausschank ausgeschlossen oder der Veranstaltung verwiesen werden.
8. Rauchen
Das Rauchen ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.
E-Zigaretten und Vapes dürfen innerhalb der hierfür freigegebenen Bereiche genutzt werden. Den Anweisungen des Personals ist hierbei jederzeit Folge zu leisten.
9. Foto- und Videoaufnahmen
Private Foto- und Videoaufnahmen sind grundsätzlich erlaubt, sofern dadurch andere Gäste oder der Veranstaltungsablauf nicht beeinträchtigt werden.
Während der Veranstaltung können Foto-, Film- und Tonaufnahmen durch den Veranstalter oder beauftragte Dienstleister erstellt werden. Diese dürfen für Berichterstattung, Werbung, Social Media sowie sonstige Marketingzwecke verwendet werden, ohne dass hieraus Vergütungsansprüche entstehen.
10. Garderobe
Für abgegebene Garderobe wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet.
Für Wertsachen, Bargeld, Ausweise, Schlüssel, Mobiltelefone, Schmuck oder sonstige Gegenstände, die sich in Kleidungsstücken oder Taschen befinden, wird keine Haftung übernommen.
11. Haftung
Der Besuch der Veranstaltung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Der Veranstalter haftet nur nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung für verlorene, gestohlene oder beschädigte Gegenstände wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
12. Dachterrasse
Auf der Dachterrasse sind Glasflaschen verboten.
Ab 00:00 Uhr dürfen keine Getränke mehr auf die Dachterrasse mitgenommen werden.
Den Anweisungen des Personals hinsichtlich Lautstärke, Nutzung und Aufenthaltsdauer ist Folge zu leisten.
13. Wiedereinlass
Nach dem Verlassen der Veranstaltungsfläche besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Wiedereinlass.
14. Tiere
Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. Ausgenommen hiervon sind gesetzlich anerkannte Assistenzhunde.
15. Jugendschutz
Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.
Bei Veranstaltungen ab 16 Jahren sind die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben sowie die veranstaltungsspezifischen Regelungen einzuhalten.
16. Hausverbot
Bei Verstößen gegen diese Hausordnung oder bei sonstigem störenden Verhalten kann jederzeit ein befristetes oder dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden.
Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises besteht in diesem Fall nicht.
17. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hausordnung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.